Deutschlandweit gesucht: SB-Waschparks, Portalwaschanlagen und Waschstraßen
Betrieb und Immobilie gemeinsam

Waschpark mit Grundstück verkaufen

Gehören Ihnen sowohl der Waschbetrieb als auch das Grundstück, können beide gemeinsam übergeben werden. Für viele Betreiber ist das der klarste Schnitt: eine Übergabe, ein Vertragswerk, ein Termin.

  • Direkter Kaufinteressent
  • Keine öffentliche Anzeige
  • Mit oder ohne Grundstück
  • Deutschlandweit

Was bei einer gemeinsamen Übergabe geprüft wird

  • Grundbuchsituation und eingetragene Rechte
  • Grundstücksgröße, Zuschnitt und Entwicklungsmöglichkeiten
  • bestehende Baulasten oder Dienstbarkeiten
  • Genehmigungen und behördliche Auflagen
  • Wasseraufbereitung, Abscheider und Entwässerung
  • Zustand von Gebäuden, Flächen und Zufahrt
  • bestehende Finanzierungen und Grundschulden
  • steuerliche Einordnung des Immobilienanteils

Ein Kaufpreis, zwei Bestandteile

Auch wenn Betrieb und Immobilie gemeinsam übergehen, werden sie in der Bewertung getrennt betrachtet. Der Betrieb wird über seine nachhaltige Ertragskraft beurteilt, das Grundstück über Lage, Größe, Zustand und Nutzungsmöglichkeiten. Beide Teile zusammen ergeben den Kaufpreis.

Diese Trennung ist kein Formalismus: Sie macht für Sie nachvollziehbar, woraus sich das Angebot zusammensetzt, und sie ist auch steuerlich von Bedeutung.

Schematischer Lageplan eines Waschpark-Grundstücks von oben: Grundstücksgrenze, SB-Waschboxen, Portalanlage, Staubsaugerplätze, Technikraum sowie Zu- und Ausfahrt.
Schematische Darstellung: Betrieb, Technik, Flächen und Zufahrt gehören bei einer gemeinsamen Übergabe zusammen betrachtet.

Was Sie vorbereiten können

Ein aktueller Grundbuchauszug, der Lageplan und vorhandene Genehmigungsunterlagen beschleunigen die Prüfung erheblich. Für den ersten Kontakt sind sie aber noch nicht nötig.

Ablauf

Der Weg zur vertraulichen Einschätzung

  1. Schritt 1: Vertrauliche Anfrage

    Standort, Anlagenart und Ihr zeitlicher Horizont genügen für den Anfang.

  2. Schritt 2: Persönliches Erstgespräch

    Wir klären in 20 bis 30 Minuten, ob eine weitere Prüfung für beide Seiten sinnvoll ist.

  3. Schritt 3: Prüfung und Besichtigung

    Erst nach gegenseitigem Interesse und auf Wunsch nach einer Vertraulichkeitsvereinbarung.

Sprechen wir vertraulich über Ihren Standort

Eine Anfrage ist unverbindlich und wird nicht veröffentlicht.

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