Deutschlandweit gesucht: SB-Waschparks, Portalwaschanlagen und Waschstraßen
Betrieb verkaufen, Immobilie behalten

Waschpark verkaufen und das Grundstück behalten

Sie möchten sich aus dem operativen Betrieb zurückziehen, die Immobilie aber im Eigentum behalten? Dann kann der Waschbetrieb verkauft und das Grundstück langfristig an die neue Betreibergesellschaft vermietet oder verpachtet werden.

  • Direkter Kaufinteressent
  • Keine öffentliche Anzeige
  • Mit oder ohne Grundstück
  • Deutschlandweit

Was in diesem Modell zu klären ist

  • Laufzeit des Miet- oder Pachtvertrags
  • Verlängerungsoptionen
  • Höhe und Anpassung des Entgelts
  • Abgrenzung von Instandhaltung und Instandsetzung
  • Zuständigkeit für Technik und bauliche Anlagen
  • Versicherungen und Verkehrssicherungspflichten
  • Regelungen für Investitionen der Betreibergesellschaft
  • Rückgabezustand am Ende der Laufzeit

Warum dieses Modell häufig gewählt wird

Für viele Eigentümer ist das Grundstück der langfristig verlässlichere Teil ihres Vermögens. Der Betrieb bindet Zeit, Personal und Investitionen – die Immobilie nicht im gleichen Maß. Wer den Betrieb abgibt und die Fläche behält, beendet die operative Verantwortung und behält eine planbare Einnahme.

Für uns setzt das eine ausreichend lange und verlässliche Vertragslaufzeit voraus. Nur dann lassen sich Modernisierung und Weiterentwicklung des Standorts wirtschaftlich darstellen.

Auch wenn Sie nicht Eigentümer sind

Steht Ihr Waschpark selbst auf gepachtetem Grund, ist das kein Ausschlussgrund. Entscheidend sind dann Restlaufzeit, Verlängerungsmöglichkeiten, Konditionen und die Frage, ob der Vertrag übertragbar ist oder der Eigentümer einer Übertragung zustimmt.

Ablauf

Der Weg zur vertraulichen Einschätzung

  1. Schritt 1: Vertrauliche Anfrage

    Standort, Anlagenart und Ihr zeitlicher Horizont genügen für den Anfang.

  2. Schritt 2: Persönliches Erstgespräch

    Wir klären in 20 bis 30 Minuten, ob eine weitere Prüfung für beide Seiten sinnvoll ist.

  3. Schritt 3: Prüfung und Besichtigung

    Erst nach gegenseitigem Interesse und auf Wunsch nach einer Vertraulichkeitsvereinbarung.

Sprechen wir vertraulich über Ihren Standort

Eine Anfrage ist unverbindlich und wird nicht veröffentlicht.

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